Meldepflicht elektronischer Kassensysteme ab 2025

Die Anforderungen der Finanzbehörden an elektronische Kassen werden Jahr um Jahr strenger.
So wurde 2020 unter anderem die Pflicht zum Einsatz eines Aufzeichnungssystems mit zertifi-zierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) beschlossen. Des Weiteren müssen elektro-nische Kassen für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg ausgeben können und Sie müssen dem Finanzamt Art und Anzahl Ihrer Kassen melden.

Lesen Sie hier die gesamte Mandanten-Information zum Thema Meldepflicht elektronischer Kassensysteme ab 2025

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