RTG Dr. Böhmer und Partner

Meldepflicht elektronischer Kassensysteme ab 2025

Die Anforderungen der Finanzbehörden an elektronische Kassen werden Jahr um Jahr strenger.
So wurde 2020 unter anderem die Pflicht zum Einsatz eines Aufzeichnungssystems mit zertifi-zierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) beschlossen. Des Weiteren müssen elektro-nische Kassen für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg ausgeben können und Sie müssen dem Finanzamt Art und Anzahl Ihrer Kassen melden.

Lesen Sie hier die gesamte Mandanten-Information zum Thema Meldepflicht elektronischer Kassensysteme ab 2025

zurück